Bessere Absicherung von Teilzeitarbeitenden

Die BVG-Reform ist umstritten. Weitgehende Einigkeit herrscht nur bei zwei Massnahmen des Abstimmungspakets: Der Senkung des Koordinationsabzugs und der Eintrittsschwelle. 

Von Sandra Willmeroth

Am 22. September stimmen die Wahlberechtigten über eine erneute Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ab. Seit deren Einführung im Jahr 1985 wurde das System bereits einige Male an die sich verändernde Gesellschaft angepasst. Die letzten zwei Versuche scheiterten jedoch an der Urne. Dass es diesmal anders enden könnte, dafür sprechen vor allem zwei Massnahmen der insgesamt fünf Veränderungen, die zu einem Reformpaket geschnürt wurden: Erstens die Senkung der BVG-Eintrittsschwelle von 22.050 Franken auf 19.845 Franken Jahreseinkommen. Damit werden laut Hochrechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) insgesamt 70.000 Personen neu und 30.000 Personen mit einem höheren Einkommen in der beruflichen Vorsorge versichert.

Zweitens soll mit der anstehenden Reform der BVG-Koordinationsabzug von derzeit 25.725 Franken vom AHV-Lohn gesenkt werden und künftig 20% des AHV-Lohnes betragen. Ziel ist es, dass somit 80% des Lohnes versichert sind. Auch damit verbessert sich vor allem die Situation von Teilzeitbeschäftigten, weil sich ihr versichertes Einkommen erhöht. Allerdings würden gemäss Schätzungen des BSV nur rund 20 Prozent der Versicherten von dieser Regelung profitieren, da die meisten Pensionskassen den Koordinationsabzug im Sinne ihrer Beschäftigten bereits grosszügiger bemessen oder ganz darauf verzichten.

Diese beiden Massnahmen werden als Verbesserung für Teilzeitarbeitenden und Geringverdienende gewürdigt – allerdings müssten just diese Personenkreise auch mehr Anteile ihres Einkommens in die Vorsorge einzahlen. Die Lohnabzüge auf den eh bescheidenen Salär Abrechnungen werden dadurch grösser und das verfügbare Nettoeinkommen kleiner. Dennoch dürfen die Betroffenen nicht vergessen, dass es ihr Geld ist, was da für sie auf die Seite gelegt wird, dass der Arbeitgeber jeden eingezahlten Franken verdoppelt und dass im besten Fall auch der «dritte Beitragszahler» einen weiteren Franken dazulegt, sofern die Pensionskasse das Vermögen gewinnbringend an den Finanzmärkten investiert hat. 

Ob diese Reform die Situation von Teilzeitarbeitenden und Geringverdienenden langfristig signifikant verbessern wird, bleibt fraglich. Denn letztlich führt eine dritte Massnahme des Reformpakets für gewisse Personenkreise auch zu sinkenden Renten: Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent. Von dieser Massnahme sind laut Schätzungen des BSV rund 14 Prozent der Versicherten betroffen – für alle anderen kommt schon heute ein tieferer Umwandlungssatz zum Tragen, der Durchschnitt liegt bei 5,3%.

Viele Realitäten wurden der Reform also bereits vorweggenommen. Oder anderes: Die Reform versucht mehrheitlich das abzubilden, was in weiten Teilen bereits umgesetzt wird. Dabei mangelt es nicht an anderen Ideen für Veränderungen, die strukturell tiefer gehen, wie beispielsweise das Splitting der Altersguthaben für Versicherte, die in einer Partnerschaft leben. Was tatsächlich als ein grosser und weitgehend kostenneutraler Schritt angesehen wird, um die Renten von Männern und Frauen (oder besser gesagt: Von Haupternährenden und unbezahlten Familienarbeitenden) anzugleichen und den Gender-Pension-Gap wirklich zu schliessen.