Sicherheit kostet Zins

​​​​​​Pensionskassen erzielten im vergangenen Jahr ansehnliche Renditen. Nicht alle Versicherten profitieren im gleichen Masse davon. Entscheidend ist das gewählte Vorsorgemodell.

Von Sandra Willmeroth

Die Nachricht schlug hohe Wellen: Manche Pensionskassen konnten die Altersguthaben ihrer Versicherten im vergangenen Jahr mit satten 9 Prozent verzinsen, andere hingegen mit nur 1,5 Prozent. Im Durchschnitt lag die Verzinsung der Vermögensanlagen bei 4 Prozent, gemäss einer Recherche der NZZ.

Grund für den Geldsegen war vor allem das gute Anlagejahr 2024. Die Pensionskassen haben an den Finanzmärkten auf das investierte Kapital ansehnliche Renditen erwirtschaftet, gemäss einer Studie der UBS lag die durchschnittliche Rendite der Vermögensanlagen bei 7,6 Prozent.

An dieser, an sich erfreulichen Zahl, können sich jedoch nicht alle Versicherten erfreuen – allen voran jene, die einer Pensionskasse angehören, die das Vermögen ihrer Versicherten nur gering verzinsen. Zumal die Versicherten kaum Handlungsspielraum haben. Anders als bei der Krankenversicherung oder anderen Versicherungen können Arbeitnehmende ihre Alterssicherung nicht wechseln, da sie über ihren Arbeitgebenden versichert sind und dieser das Versicherungsmodell für seine Beschäftigten auswählt.

Dabei hat er die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten. Das älteste, einfachste und sicherste ist das Modell der Vollversicherung, das nur von Versicherungsgesellschaften (und da auch nicht mehr von allen) angeboten wird. Sie garantieren die hundertprozentige Sicherheit der Altersguthaben und gewähren auf dem obligatorischen Teil der Altersguthaben den Mindestzins, der gemäss den Vorschriften der Beruflichen Vorsorge aktuell auf 1,25 Prozent festgelegt ist. Das Altersguthaben wird mit Beginn der Rente mit dem gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz von derzeit 6,8 Prozent in eine monatliche Rente umgewandelt.

Anders sieht das aus, wenn der Arbeitgebende ein teilautonome Vorsorgelösung für seine Angestellten gewählt hat. Hier sind nur die Risiken des Todesfalls und des Invalidenfalls rückversichert und das Altersguthaben der Versicherten wird am Finanzmarkt mit einem höheren Aktienanteil investiert und hat daher auch das Potenzial, eine höhere Rendite zu erwirtschaften. Aber das ist keine Einbahnstraße. In schlechten Börsenjahren ist auch eine negative Rendite möglich. Die Gefahr, dass eine Kasse in Unterdeckung gerät, in der das vorhandene Vorsorgevermögen nicht ausreicht, um die Verpflichtungen der Kasse zu decken, ist gegeben und im Falle, dass der Deckungsgrad unter 90 Prozent sinkt, muss die Pensionskasse Sanierungsmassnahmen einleiten, und kann dafür auch Beiträge von den Versicherten verlangen. Dieses Risiko tragen Versicherte bei einer Vollversicherung nicht.

Für welches Modell ein Arbeitgebender sich entscheidet, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Junge Unternehmen mit wenigen und jungen Mitarbeitenden, die zudem in den ersten Jahren nach der Gründung wenig Kapazitäten haben, sich um das Thema Vorsorge zu sorgen, entscheiden sich schnell für ein Rund-um-Sorglos-Paket der Vollversicherung. Ein Wechsel ist jedoch jederzeit möglich und sollte sowieso seitens aller der Unternehmen regelmässig mit einem Angebotsvergleich eruiert werden. Anlass dafür können so gute Börsenjahre wie das vergangene sein, wo die unterschiedlichen Vorzüge der verschiedenen Modelle deutlich zu Tage treten.